Handel Deutschland–Großbritannien nach dem Brexit: britischen Geschäftspartner prüfen (USt außerhalb von VIES)
Veröffentlicht: 2026-07-22
Großbritannien bleibt ein wichtiger Markt für deutsche Unternehmen, doch nach dem Brexit unterscheidet sich die Prüfung eines britischen Geschäftspartners in einem entscheidenden Punkt von der EU: Die britische USt-Nummer prüfen Sie nicht mehr im VIES-System — dafür dient der HMRC-Dienst zur Prüfung britischer USt-Nummern (Check a UK VAT number). Das Unternehmen selbst bestätigen Sie im Register Companies House. Im Folgenden zeigen wir, wie Sie den Partner aus dem UK im Handel Deutschland–Großbritannien prüfen, worauf Sie bei der Abrechnung achten (Einfuhr/Ausfuhr, kein innergemeinschaftliches Geschäft) und wie Sie Ihre Sorgfalt dokumentieren. Dies ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Was hat der Brexit an der Prüfung des britischen Partners geändert?
Deutschland und Großbritannien handeln u. a. mit Maschinen und Anlagen, Fahrzeugen und Teilen, Lebensmitteln, Möbeln, Kunststoffen sowie Dienstleistungen (IT, Finanzen, Logistik). Aktuelle Handelszahlen finden Sie bei Destatis, Eurostat und dem britischen ONS. Kern für Ihr Unternehmen ist jedoch der konkrete Geschäftspartner: ob er existiert, aktiv ist und tatsächlich von der Person vertreten wird, die Sie kontaktiert.
Die Hauptänderung nach dem Brexit: Großbritannien (außer Nordirland im Warenbereich) ist aus dem EU-USt-System ausgeschieden, daher ist die britische USt-Nummer nicht mehr im VIES — Sie prüfen sie bei HMRC. Ein Warengeschäft ist meist eine Einfuhr oder Ausfuhr, mit Zollabfertigung, Anmeldungen und ggf. Zöllen, kein innergemeinschaftlicher Erwerb bzw. keine innergemeinschaftliche Lieferung wie vor dem Brexit. Das ändert Dokumentation und Pflichten, nicht aber den Kern der Prüfung: Sie müssen weiterhin bestätigen, dass das Unternehmen auf der anderen Seite existiert, tätig ist und das ist, wofür es sich ausgibt. Besonders wichtig ist die Prüfung bei einem neuen Partner, einer großen Erstbestellung und langen Zahlungszielen.
Wie prüfe ich den britischen Partner Schritt für Schritt?
1. Bitten Sie um die Firmennummer (company number, CRN — 8 Zeichen) — Sie finden sie auch auf der Rechnung und meist in der Fußzeile der Website.
2. Suchen Sie das Unternehmen bei Companies House und vergleichen Sie Name, Rechtsform (z. B. Ltd, PLC, LLP), Sitz und Status mit den Angaben des Partners. Prüfen Sie die Direktoren und das PSC-Register (Personen mit maßgeblicher Kontrolle).
3. Sollte das Unternehmen umsatzsteuerlich registriert sein, prüfen Sie die britische USt-Nummer mit dem HMRC-Dienst (Check a UK VAT number) — die britischen Nummern sind nicht mehr im VIES.
4. Sehen Sie sich den letzten Abschluss (accounts) und das confirmation statement in der Einreichungshistorie an; achten Sie darauf, ob Abschlüsse überfällig sind.
Eine vollständige Beschreibung der Felder, Rechtsformen und der ECCTA-Reform finden Sie in unserem Ratgeber zum Prüfen eines britischen Unternehmens — hier geht es darum, diese Prüfung in eine sichere Geschäftsbeziehung einzubetten. Geben Sie die Firmennummer oder den Firmennamen in die UKCompany-Suche ein, um die Daten des britischen Unternehmens auf Deutsch zu sehen.
USt und Zahlungen im Handel mit dem UK (außerhalb von VIES)
Nach dem Brexit ist ein Warengeschäft mit einem britischen Unternehmen meist eine Einfuhr oder Ausfuhr, mit anderen Regeln und Belegen als ein innergemeinschaftlicher Erwerb bzw. eine innergemeinschaftliche Lieferung. Das ist ein rein steuer- und zollrechtlicher Bereich, abhängig von der Art der Leistung, daher entscheiden wir hier nicht, wie ein bestimmtes Geschäft abzurechnen ist — klären Sie das mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Universell bleibt: Die britische USt-Nummer prüfen Sie nicht im VIES (das ist nach dem Brexit normal), sondern mit dem HMRC-Dienst zur Prüfung britischer USt-Nummern, der die Gültigkeit bestätigt sowie registrierten Namen und Adresse anzeigt. Prüfen Sie das Unternehmen bei Companies House, gleichen Sie die Daten mit der Rechnung ab und bewahren Sie einen datierten Nachweis auf. Eine Ausnahme ist Nordirland, das für Waren das USt-Präfix XI behält, das im VIES prüfbar ist.
| Was prüfen | Wo | Wozu |
|---|---|---|
| Existenz, Rechtsform, Status | Companies House | ob das Unternehmen existiert und tätig ist |
| USt-Nummer (GB) | HMRC (Check a UK VAT number) — nicht VIES | UK außerhalb des VIES nach dem Brexit |
| Personen mit Kontrolle (PSC) | Companies House | wer hinter dem Unternehmen steht |
| Abschlüsse (accounts, confirmation statement) | Companies House | Lage und Aktualität des Eintrags |
| Abrechnung (Einfuhr/Ausfuhr) | Berater / Finanzamt | andere Regeln als innergemeinschaftlich |
Risiken und Warnsignale beim britischen Partner
Worauf achten: ein sehr junges Unternehmen bei großer Bestellung; ein anderer Status als aktiv (dormant, in liquidation, in administration, dissolved); überfällige Abschlüsse oder eine lange Lücke seit der letzten Einreichung; ein Sitz an einer Massen-Postadresse, die von Hunderten Firmen geteilt wird; häufige Änderungen von Name, Direktoren oder Adresse; die Bitte, die Bankverbindung kurz vor der Zahlung zu ändern.
Wichtiger Hinweis: Companies House hat die eingereichten Daten historisch weitgehend nicht geprüft (vieles war selbst gemeldet), was die stufenweise umgesetzte ECCTA-Reform ändert — verlassen Sie sich daher nicht allein auf das Register, sondern gleichen Sie es mit einer echten Website, einer funktionierenden Telefonnummer und einer USt-Prüfung bei HMRC ab. Achten Sie auch auf einen typischen Fehler: Dass die Nummer bei einem UK-Unternehmen im VIES fehlt, ist normal (außer Nordirland) und kein Warnsignal. Bestätigen Sie Zahlungsdaten über einen Kanal aus einer amtlichen Quelle, nicht allein über die Rechnung — besonders bei einer plötzlichen Kontoänderung.
Woran erkenne ich, dass ich mit dem echten Unternehmen spreche?
Das Register bestätigt, dass ein Unternehmen existiert — nicht, dass die Person, die Ihnen schreibt, es tatsächlich vertritt. Betrüger geben sich gern als gesunde, glaubwürdige britische Gesellschaften aus: Sie kopieren Name, Nummer und Logo und tauschen nur die Bankverbindung oder E-Mail-Adresse aus (sogenannter cloned company fraud). Eine gültige USt-Nummer oder ein vorhandener Companies-House-Eintrag genügen nicht, wenn das Geld woandershin fließen soll.
Einfache Sicherheitshygiene: Vergleichen Sie die E-Mail-Domain des Absenders mit der offiziellen Website; bestätigen Sie Telefonnummer und Bankverbindung über einen Kanal aus einer amtlichen Quelle (Website, Rückruf an eine veröffentlichte Nummer), nicht über die erhaltene Rechnung; seien Sie besonders vorsichtig bei einer plötzlichen Änderung der Kontonummer kurz vor einer Zahlung. Rufen Sie bei größeren Beträgen die Nummer von der offiziellen Website an und bestätigen Sie Bestellung und Zahlungsdaten. Der Registereintrag sagt, dass der Rechtsträger existiert — den Rest muss ein Rückruf bestätigen.
Wann und wie oft sollten Sie den britischen Partner prüfen?
Das Minimum ist eine Prüfung vor dem ersten Vertrag und vor jeder Transaktion mit Vorkasse oder Zahlungsziel. Der Status bei Companies House kann sich binnen Wochen ändern — eine Prüfung vom letzten Quartal ist heute nicht garantiert aktuell. Bei einer einmaligen Transaktion genügt eine Prüfung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Bei laufender Zusammenarbeit bewährt sich: die Prüfung bei Vertragsverlängerung und bei Erhöhung des Kreditlimits zu wiederholen, Schlüssellieferanten und -kunden regelmäßig (z. B. quartalsweise) zu überwachen und jedes datierte Prüfergebnis aufzubewahren (HMRC-Ergebnis, Auszug des Companies-House-Eintrags). Das britische Register ist vollständig kostenlos, daher ist der Aufwand minimal, und im Prüfungsfall haben Sie einen fertigen Nachweis Ihrer Sorgfalt, der mit dem konkreten Geschäft verknüpft ist.
Zusammenfassung: sichere Zusammenarbeit Schritt für Schritt
Die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen aus Großbritannien ist einfach, wenn Sie die Änderung nach dem Brexit beachten: Die britische USt-Nummer bestätigen Sie bei HMRC, nicht im VIES, und ein Warengeschäft ist eine Einfuhr oder Ausfuhr. Vor dem ersten Vertrag und vor jeder größeren Zahlung: Bestätigen Sie das Unternehmen bei Companies House, die USt-Nummer bei HMRC, prüfen Sie die Personen mit Kontrolle (PSC) und bewahren Sie einen datierten Nachweis auf.
Der schnellste Weg ist die Eingabe der Firmennummer oder des Firmennamens in die UKCompany-Suche — Sie sehen Companies-House-Daten, Status und Finanzen auf Deutsch, mit Links zu den amtlichen Quellen. Dies ist eine allgemeine Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar; klären Sie den Einzelfall mit einem Berater.
Häufige Fragen
- Wo prüfe ich ein britisches Unternehmen?
- Im Register Companies House (kostenlos) — Registerdaten, Rechtsform, Status, Direktoren, PSC und Abschlüsse. Die USt-Nummer bestätigen Sie mit dem HMRC-Dienst zur Prüfung britischer USt-Nummern. Vollständige Beschreibung in unserem Ratgeber zum Prüfen eines britischen Unternehmens.
- Warum ist eine britische USt-Nummer nicht im VIES?
- Weil Großbritannien (außer Nordirland für Waren) nach dem Brexit aus dem EU-USt-System ausgeschieden ist. Die Nummer prüfen Sie mit dem HMRC-Dienst (Check a UK VAT number). Nordirland behält für Waren das Präfix XI, das im VIES prüfbar ist.
- Wie rechne ich ein Geschäft mit einem britischen Unternehmen ab?
- Meist als Einfuhr oder Ausfuhr (UK nach dem Brexit außerhalb der EU), mit anderen Regeln als bei innergemeinschaftlichen Geschäften. Die Einzelheiten hängen von der Art der Leistung ab — klären Sie sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Dies ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung.
- Sind die Daten bei Companies House geprüft?
- Historisch weitgehend nicht — vieles war selbst gemeldet. Das ändert die ECCTA-Reform (Identitätsprüfung der Direktoren), die stufenweise umgesetzt wird. Bis dahin gleichen Sie das Register mit anderen Signalen ab (Website, Telefon, USt-Prüfung bei HMRC).
- Wie prüfe ich ein britisches Unternehmen auf Deutsch?
- Geben Sie die Firmennummer oder den Firmennamen in die UKCompany-Suche ein — der Bericht zeigt Companies-House-Daten, Status und Finanzen auf Deutsch, prüft die USt gegen HMRC und verlinkt auf die amtlichen Quellen.
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Dieser Ratgeber dient nur der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Registerregeln können sich ändern — maßgeblich sind stets die Angaben in den amtlichen Registern des jeweiligen Landes.