Companies-House-Reform (ECCTA): Identitätsprüfung und was sie für die Prüfung eines britischen Unternehmens bedeutet
Veröffentlicht: 2026-07-22
Der Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA) ist die größte Reform von Companies House in seiner Geschichte. Kurz gesagt: Er macht aus Companies House statt einer passiven Ablage einen aktiven Torwächter — er führt eine Identitätsprüfung für Direktoren und Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSCs) ein, gibt Companies House die Befugnis, Informationen zu hinterfragen, abzulehnen und zu entfernen, und ergänzt neue Regeln zu eingetragener Adresse und rechtmäßigem Zweck. Für jeden, der ein britisches Unternehmen prüft, ist die praktische Wirkung ein Register, das zuverlässiger wird — aber während der stufenweisen Einführung können ältere Einträge noch ungeprüfte Daten enthalten. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung; prüfen Sie stets den aktuellen Zeitplan auf GOV.UK.
Was ist ECCTA und warum wurde es eingeführt?
Der Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 erhielt im Oktober 2023 die königliche Zustimmung (Royal Assent). Laut GOV.UK ist sein Ziel, den Missbrauch britischer Unternehmensstrukturen zu bekämpfen — Mantelgesellschaften, falsche Einreichungen und gefälschte Identitäten, die zur Geldwäsche oder zur Verschleierung der tatsächlichen Kontrolle genutzt werden.
Historisch agierte Companies House weitgehend als passiver Empfänger von Einreichungen: Es nahm die übermittelten Informationen an und prüfte die meisten nicht. Das machte das britische Register günstig, schnell und offen — aber auch leicht missbrauchbar, weil fast jeder eine Gesellschaft unter fast jedem Namen registrieren konnte. ECCTA ist die Antwort: Es gibt Companies House eine gesetzliche Rolle bei der Kontrolle der Registerintegrität, gestützt auf neue Befugnisse und Identitätsprüfung.
Was ändert sich für Unternehmen (und ihre Direktoren)?
ECCTA bringt mehrere konkrete, stufenweise eingeführte Änderungen. Das Kernstück ist die Identitätsprüfung: Direktoren, Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSCs) und diejenigen, die Dokumente bei Companies House einreichen, müssen ihre Identität nachweisen — entweder direkt bei Companies House oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP). Ziel ist, dass ein benannter Direktor eine reale, identifizierte Person ist.
Neben der Identitätsprüfung bringt die Reform laut GOV.UK: die Pflicht zu einer „angemessenen“ eingetragenen Adresse (ein Postfach allein genügt nicht mehr), eine eingetragene E-Mail-Adresse des Unternehmens und eine Erklärung, dass die Gesellschaft zu einem rechtmäßigen Zweck gegründet wird. Companies House erhält zudem stärkere Befugnisse, Informationen zu hinterfragen, abzulehnen, zu annotieren und zu entfernen sowie Daten mit Strafverfolgungsbehörden zu teilen. Dritte, die im Auftrag von Kunden einreichen, müssen sich als ACSP registrieren und der Geldwäscheaufsicht unterliegen.
| Bereich | Vor ECCTA | Nach ECCTA |
|---|---|---|
| Identität des Direktors | nicht geprüft | Identitätsprüfung erforderlich |
| Datenprüfung | weitgehend wie eingereicht akzeptiert | Befugnis zu hinterfragen, ablehnen, entfernen |
| Eingetragener Sitz | Postfach erlaubt | muss eine „angemessene“ Adresse sein |
| Einreichende Agenten | beim Einreichen unreguliert | müssen sich als ACSP registrieren (AML-beaufsichtigt) |
Was bedeutet die Reform, wenn Sie einen britischen Partner prüfen?
Für jemanden, der Sorgfaltsprüfung bei einem britischen Unternehmen betreibt, ist ECCTA mit der Zeit gute Nachricht: Sobald die Identitätsprüfung greift, wird es schwerer, eine Gesellschaft unter falschem Namen zu registrieren, und das Register wird vertrauenswürdiger. Doch im Übergang gelten zwei praktische Vorbehalte.
Erstens Altdaten: Vor der Prüfung erstellte Einträge können noch ungeprüfte Direktoren oder PSCs enthalten. Das Alter des Unternehmens zählt — ein vor Jahren gegründeter Rechtsträger hat seine Officers nicht zwingend schon geprüft. Zweitens bestätigt die Prüfung Identität, nicht Ehrlichkeit: Zu wissen, dass ein Direktor eine reale, identifizierte Person ist, sagt nichts über Solvenz oder Vertrauenswürdigkeit. Machen Sie also weiter, was gute Prüfer schon tun — gleichen Sie das Register mit anderen Signalen ab: echte Website und Geschäftsadresse, funktionierende Telefonnummer, konsistente und aktuelle Abschlüsse und eine USt-Prüfung bei HMRC. Behandeln Sie das Register als starke, durch ECCTA gestärkte, aber nicht einzige Quelle.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Pflichten nicht erfüllt?
Laut GOV.UK erhält Companies House unter ECCTA eine breitere Palette an Durchsetzungsinstrumenten. Es kann Informationen, die falsch oder widersprüchlich erscheinen, hinterfragen und ablehnen, das Register annotieren, um Bedenken zu kennzeichnen, und bestimmte Inhalte entfernen. Ein Verstoß gegen die neuen Pflichten kann zu Geldbußen führen, und Direktoren, die die erforderliche Identitätsprüfung nicht abschließen, können möglicherweise nicht handeln. In schweren Fällen kann Nichteinhaltung dazu beitragen, dass eine Gesellschaft aus dem Register gestrichen wird.
Für Sie als Geschäftspartner sind diese Durchsetzungssignale nützliche Lektüre. Eine Annotation im Register, eine abgelehnte Einreichung oder eine überfällige Prüfung sind genau die Flaggen, die man vor einer Bindung beachten sollte — Frühindikatoren, dass an dem Unternehmen etwas nicht stimmen könnte. Prüfen Sie wie immer die aktuellen Details auf GOV.UK, da die Durchsetzungsbefugnisse stufenweise aktiviert werden.
Was ändert ECCTA NICHT an der Prüfung eines britischen Unternehmens?
Ebenso nützlich ist zu wissen, was gleich bleibt. Companies House bleibt kostenlos durchsuchbar, und Abschlüsse sowie Confirmation Statements werden weiterhin dort eingereicht und sind öffentlich. Die Art, ein Unternehmen zu suchen — über Firmennummer oder Name — ändert sich nicht. Die USt bleibt getrennt: Eine britische USt-Nummer prüft man mit dem HMRC-Dienst „Check a UK VAT number“, nicht im EU-VIES, genau wie nach dem Brexit. Das PSC-Register zeigt weiterhin Personen mit maßgeblicher Kontrolle.
ECCTA stärkt also die Vertrauensebene (wer hinter einem Unternehmen steht und ob dessen Identität echt ist), aber die Kernmechanik der Prüfung — Registersuche, Abschlüsse, Status, USt-Prüfung — bleibt unverändert. Wenn Sie bereits eine solide Checkliste für einen britischen Partner haben, behalten Sie sie; ECCTA macht mit der Zeit lediglich einen Bestandteil (die Identität von Direktoren und PSCs) zuverlässiger.
Eine praktische Checkliste für die ECCTA-Ära
1. Suchen Sie das Unternehmen bei Companies House und bestätigen Sie den Status „Active“, ein plausibles Gründungsdatum und eine angemessene eingetragene Adresse (nicht nur ein Massenpostfach).
2. Prüfen Sie Direktoren und PSC-Register — und achten Sie darauf, ob deren Identitäten geprüft erscheinen. Im Übergang beweist ein ungeprüfter älterer Eintrag nichts, ist aber ein Grund, genauer hinzusehen.
3. Lesen Sie den letzten Abschluss und das Confirmation Statement; achten Sie auf überfällige Einreichungen oder eine lange Lücke.
4. Prüfen Sie die USt-Nummer bei HMRC (nicht im VIES) und bewahren Sie eine datierte Bestätigung auf.
5. Gleichen Sie mit der Realität ab: funktionierende Website und Telefonnummer, Geschäftsadresse, Referenzen. ECCTA hebt den Mindeststandard bei der Identität, ersetzt aber nicht die übliche kaufmännische Sorgfalt.
6. Bestätigen Sie vor der Zahlung die Bankdaten über einen offiziellen Kanal — Betrug mit geklonten Firmen ändert nur die Kontonummer, und keine Registeraktualisierung schützt davor.
Wann tritt alles in Kraft? Der stufenweise Zeitplan
ECCTA wird stufenweise umgesetzt, nicht auf einmal, weil Companies House für jede Maßnahme neue Systeme und Durchführungsvorschriften benötigt. Laut GOV.UK traten die ersten Änderungen ab März 2024 in Kraft — darunter die neuen Anforderungen an Sitz und E-Mail, die Erklärung zum rechtmäßigen Zweck und die stärkeren Befugnisse von Companies House, Informationen zu hinterfragen und abzulehnen. Die Identitätsprüfung wird danach eingeführt, zunächst freiwillig und dann stufenweise verpflichtend, mit Übergangsfristen für bestehende Direktoren und PSCs.
Weil sich die genauen Daten mit jeder Phase weiter verschieben, legen wir sie hier bewusst nicht fest — ein falsches Datum ist schlimmer als keines. Companies House veröffentlicht und aktualisiert den Übergangsplan auf GOV.UK; prüfen Sie dort den aktuellen Stand, bevor Sie sich auf eine konkrete Frist verlassen. Wir überprüfen diesen Artikel regelmäßig und aktualisieren ihn mit fortschreitender Umsetzung.
Häufige Fragen
- Wofür steht ECCTA?
- Der Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 — das britische Gesetz zur Reform von Companies House, das im Oktober 2023 die königliche Zustimmung erhielt.
- Wer muss unter ECCTA seine Identität nachweisen?
- Laut GOV.UK Direktoren, Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSCs) und diejenigen, die Dokumente bei Companies House einreichen — direkt oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP). Es wird stufenweise eingeführt.
- Macht ECCTA das Companies-House-Register vollständig zuverlässig?
- Sie verbessert die Zuverlässigkeit, aber nicht über Nacht. Während der stufenweisen Einführung können ältere Einträge noch ungeprüfte Daten enthalten, und die Prüfung bestätigt Identität, nicht Solvenz oder Ehrlichkeit. Gleichen Sie weiter mit anderen Signalen ab.
- Was ist ein ACSP?
- Ein Authorised Corporate Service Provider — ein Drittagent (z. B. Buchhalter oder Gründungsagent), der sich bei Companies House registrieren und der Geldwäscheaufsicht unterliegen muss, um im Auftrag von Kunden einzureichen und die Identitätsprüfung durchzuführen.
- Kann ich noch ein Postfach als eingetragenen Sitz nutzen?
- Laut GOV.UK nein — der eingetragene Sitz muss eine „angemessene Adresse“ sein, an der Dokumente einer für die Gesellschaft handelnden Person zur Kenntnis gelangen; ein Postfach allein genügt nicht mehr.
- Wo finde ich den offiziellen ECCTA-Zeitplan?
- Auf GOV.UK. Companies House veröffentlicht und aktualisiert einen Übergangsplan für die ECCTA-Änderungen — prüfen Sie dort stets den aktuellen Stand, statt sich auf ein festes Datum zu verlassen.
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Dieser Ratgeber dient nur der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtslage und Registerregeln können sich ändern — maßgeblich sind stets die Angaben in den amtlichen Registern des jeweiligen Landes.